Markt- bzw. Verkehrswertermittlung bei:
- Vermögensauseinandersetzungen in Familienrechtsangelegenheiten
- Vermögensübertragungen
- Beratung bei Ankaufs- oder Verkaufsentscheidungen
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Schenkungs- oder Erbschaftsteuerliche Veranlagungen
- Bewertung von Betriebsvermögen (z.B. bei Entnahme)
- Beleihung und Finanzierung
- Vermögensfeststellung